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Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt

Betriebsrenten unterliegen grundsätzlich der Besteuerung. Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern nach Ablauf eines Kalenderjahres auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die bezogenen Renten mitzuteilen (gemäß § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG).

 

Der Versand der Leistungsmitteilungen für das Jahr 2025 erfolgt am 26. Februar 2026.