Betriebsrenten unterliegen grundsätzlich der Besteuerung. Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern nach Ablauf eines Kalenderjahres auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die bezogenen Renten mitzuteilen (gemäß § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG).
Der Versand der Leistungsmitteilungen für das Jahr 2025 erfolgt am 26. Februar 2026.