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Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen zum 5. Oktober 2025

Ab dem 5. Oktober 2025 gelten durch die Verordnung (EU) 2024/886 der Europäischen Union neue gesetzliche Vorgaben im Zahlungsverkehr.

 

Was ändert sich konkret?

Ein zentraler Bestandteil der neuen Regulierung ist die verpflichtende Einführung der Empfängerüberprüfung für Zahlungsdienstleister, bei der IBAN und Name des Zahlungsempfängers abgeglichen werden. Diese Prüfung muss sowohl bei SEPA-Echtzeitüberweisungen als auch bei regulären SEPA-Überweisungen durchgeführt werden.

 

Was muss beachtet werden?

Es ist wichtig, dass Ihre Bankverbindung richtig hinterlegt ist. Überprüfen Sie daher die uns mitgeteilten Kontodaten (Name und IBAN) auf Übereinstimmung und bei Bedarf teilen Sie uns die korrekten Daten mit. Sie können dafür gerne unser Formular Änderung persönlicher Daten nutzen.

 

Bitte verwenden Sie für Überweisungen an uns folgenden Empfängernamen:

 

Zusatzversorgungskasse der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

 

Spk Paderborn-Detmold-Höxter  IBAN DE12 4765 0130 0000 0382 40   BIC WELADE3LXXX

Evangelische Bank Kassel              IBAN DE92 5206 0410 0000 6153 66   BIC GENODEF1EK1

Nord LB Hannover                          IBAN DE23 2505 0000 0101 3420 79   BIC NOLADE2HXXX